Nach §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes umfasst die WEG-Verwaltung u.a.
folgende Aufgaben:
Vorbereitung der Eigentümerversammlungen mit Ortstermine
Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
Begehung der Anlage in regelmäßigen Abständen
Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-,
Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
(Preisanfragen, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)
Belegprüfung
Dies geschieht immer im Interesse des Eigentümers.
Ein Muster des WEG-Verwaltungsvertrages können Sie hier downloaden.
Ebenfalls zum Download, mit Codierung zur jeweiligen WEG: