Nach §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes umfasst die WEG-Verwaltung u.a. folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Eigentümerversammlungen mit Ortsterminen
- Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
- Begehung der Anlage in regelmäßigen Abständen
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
- Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung, etc.)
- Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle) Belegprüfung

Dies geschieht immer im Interesse aller Eigentümer.
Ein Muster des WEG-Verwaltungsvertrages können Sie hier downloaden.
Ebenfalls zum Download, mit Codierung zur jeweiligen WEG:
- Beschlusssammlung
- Protokolle
- jeweilige aktuelle Jahresabrechnung gesamt
- jeweiliger aktueller Wirtschaftsplan gesamt