WEG-Verwaltung

Nach §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes umfasst die WEG-Verwaltung u.a. folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen mit Ortsterminen
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Begehung der Anlage in regelmäßigen Abständen
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung, etc.)
  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle) Belegprüfung

Dies geschieht immer im Interesse aller Eigentümer.

Ein Muster des WEG-Verwaltungsvertrages können Sie hier downloaden.

Ebenfalls zum Download, mit Codierung zur jeweiligen WEG:

  • Beschlusssammlung
  • Protokolle
  • jeweilige aktuelle Jahresabrechnung gesamt
  • jeweiliger aktueller Wirtschaftsplan gesamt