Zu den Tätigkeiten einer ordentlichen Miethausverwaltung gehören folgende Punkte:
- Abnahmen und Übergaben der Räumlichkeiten bei Mietwechsel
- Abschluss von Mietverträgen auf gesetzlicher Grundlage sowie marktgerechter Mieten in Abstimmung mit dem Eigentümer.
- Führung und Prüfung der Belege
- Jährliche Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung und fristgerechter Versand an alle Mieter
- Vornahme von Mieterhöhungen
- Instandsetzung und Instandhaltung des Hausbesitzes
- Beauftragung von Fachfirmen und Kontrolle der Arbeitsausführung sowie Rechnungsprüfung und Begleichung
Dies geschieht immer im Interesse des Eigentümers.
Ein Muster des Verwaltungsvertrages für Mietshäuser können Sie hier downloaden.